Freie Fahrt für alle Schülerinnen, Schüler, Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden
Mit Beginn des Schuljahrs 2023/2024 können alle Schülerinnen und Schüler, Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden, die in Lüchow-Dannenberg zuhause sind, die Busse in der Region kostenfrei nutzen. Die Kreistagsmitglieder haben dem entsprechenden Vorschlag zugestimmt.
Vor dem Hintergrund der notwendigen Verkehrswende hat sich der Landkreis Lüchow-Dannenberg zum Ziel gesetzt, den ÖPNV als Teil der Daseinsvorsorge attraktiv und bezahlbar zu gestalten. Im Hinblick auf die Kinder und Jugendlichen geht der Landkreis jetzt noch einen Schritt weiter und bietet allen Schülerinnen und Schülern sowie den Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden eine grundsätzlich kostenlose Beförderung an.
Da die Jugendlichen der Oberstufen bisher auch die Schülerbeförderung selbst bezahlen mussten, ist es der Landrätin besonders wichtig, dass nunmehr insbesondere Familien mit geringerem Einkommen eine nicht unerhebliche Entlastung erfahren. „Damit ist das Angebot der kostenlosen Nutzung des ÖPNV nicht zuletzt auch ein Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit“, so Dagmar Schulz.
„Von den kostenlosen Angeboten zur Nachmittagsnutzung des ÖPNV haben bisher nur die Kinder und Jugendlichen profitieren können, die einen Anspruch auf Schülerbeförderung hatten. Jetzt gilt dieses für alle“, freut sich die Fachdienstleitung Mobilität und Klimaschutz, Mareike Harlfinger-Düpow.
Dieser Umstand bringt einige Änderungen bei der Beantragung der Schülerfahrkarte mit sich: Alle Schülerinnen und Schüler, die eine noch gültige Zeitkarte als Checkkarte bekommen haben, können diese auch weiterhin nutzen. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die noch keine Fahrkarte erhalten haben, da sie
- bisher den ÖPNV nicht kostenfrei nutzen konnten,
- die Schule wechseln,
- in die 11., 12., 13. Klasse gehen,
- die BBS besuchen,
werden wir während einer Übergangsphase Pappkarten aushändigen, die zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV berechtigen. Die Ausgabe erfolgt über die Schulen. Eine Beantragung durch die Schülerinnen und Schüler ist nicht notwendig.
Lediglich Auszubildende mit Wohnsitz in DAN, die nicht in Lüchow-Dannenberg beschult werden, sowie Freiwilligendienstleistende mit Wohnsitz in DAN müssen das Antragsformular auf der Webseite www.mobil-im-wendland.de nutzen, sie brauchen für das Jugendticket allerdings ebenfalls nichts zahlen. Ein entsprechender Nachweis ist bei der LSE GmbH einzureichen.
Bei Verlust einer Schülerfahrkarte wird nach wie vor eine Gebühr in Höhe von 25 Euro fällig. Nach Zahlung der Gebühr wird dieser dann ersetzt.