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FAQ

FAQ (Häufige Fragen)

Hier finden Sie häufig aufkommende Fragen rund um das Thema Schülerbeförderung, LSE & Mobilität im Wendland.

Die Fahrkarten der Schülerinnen und Schüler werden unter folgenden Voraussetzungen von dem Landkreis Lüchow-Dannenberg bezahlt:

  • Wohnort befindet sich im Landkreis Lüchow-Dannenberg
  • Beförderung zur nächstgelegenen Schule (ausgenommen ist hier die KGS Clenze, BVS Hitzacker, Elbauenschule Gartow, Freie Schule Wendland und Freie Schule Hitzacker)
  • Entfernung zwischen Wohnung und Schule bei Schüler/innen der Vorklassen, Schulkindergärten, des Primarbereiches sowie Sonderschulen mehr als 2 Km
  • Entfernung zwischen Wohnung und Schule bei Schüler/innen des Sekundarbereiches I der allgemeinbildenden Schulen mehr als 3 Km
  • Entfernung zwischen Wohnung und Schule bei Schüler/innen des schulischen Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres sowie der Klassen 1 derjenigen Berufsfachschulen, die nicht den Realschulabschluss voraussetzen, mehr als 3 Km
  • Bei dauernder oder vorübergehender Behinderung unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und Schule

Unter folgenden Voraussetzungen muss die Busfahrkarte selbst gezahlt werden:

  • Der Wohnort der Schülerin oder des Schülers befindet sich außerhalb des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

Wenn Sie eine E-Mail Adresse hinterlegt haben, senden wir Ihnen eine Bestätigungsmail zu. Sollte etwas nicht passen oder wir noch Fragen zu Ihrem Vorgang haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

In der Schule kann eine rote Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Die Schule leitet den Verlust nun an den Fachdienst 60 Mobilität weiter. Dort wird der Fall bearbeitet und ein neuer Druck bei der Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn in Auftrag gegeben.

Die Fahrkarte wird von der Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn gedruckt, wenn die Zahlung in Höhe von 25,00 € für den Fahrkartenverlust eingetroffen ist.

Dies ist die Bankverbindung der LSE:

Kontoinhaber: LSE GmbH
IBAN: DE16 2585 0110 0044 0582 46
BIC: NOLADE21UEL – Sparkasse Uelzen Lüchow – Dannenberg

Bei einem Umzug muss dies dem Landkreis mitgeteilt werden. Die zuständige Sachbearbeitung wird dann eine neue Karte bei der LSE GmbH bestellen.

E-Mail: schuelerbefoerderung@luechow-dannenberg.de.

Bei einem Schulwechsel teilt im Normalfall die neue Schule den Schulwechsel mit und eine neue Fahrkarte wird durch den Landkreis bei der LSE bestellt. Die alte Fahrkarte muss dann wieder abgegeben werden.

Alle Fahrpläne gibt es als PDF-Datei zum Herunterladen. Wir empfehlen die Fahrplanauskunft der VBN zu nutzen. Dort kann man ganz einfach die passende Verbindung finden und den gewünschten Start und Zielort eingeben.

» Hier geht’s zur Fahrplanauskunft

Zahlreiche Fahrten im ÖPNV Lüchow-Dannenberg werden als sogenannte Rufbusfahrten erbracht. Das heißt, dass diese Fahrt nur gefahren wird, wenn Sie diese telefonisch oder online buchen.

Die Online-Buchung führen Sie ganz einfach über unser Online-Portal durch.

» Zum Online-Portal

Ihre Rufbuszentrale steht Ihnen täglich von Montag bis Sonntag zwischen 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 05841 977 377 zur Verfügung!

Weitere Infos erhalten Sie hier: mobil-im-wendland.de/mobilitaetsangebote/rufbus/

Niedersachsentickets verkaufen wir im Pavillon der Mobilitätsagentur am Busbahnhof Lüchow und in den Bussen der LSE. Achtung: Auf der Linie 7000 fährt teilweise auch die RBB. Dort kann das Niedersachsenticket leider nicht erworben werden. Welche Gesellschaft wann fährt entnehmen Sie der oberen Zeile auf dem Fahrplan oder fragen bei uns im Pavillon nach. (Tel. 05841 – 120 678)

Auf den Social Media Kanälen der LSE & der Mobilitätsagentur halten wir Sie so gut es geht auf dem Laufenden über kurzfristige Entwicklungen. Sie finden uns bei Facebook und Instagram.

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